Ausgabe: Winter 2006 / 2007

Allgemeiner Immobilienmarkt

Niedrige Neubauzahlen
– steigende Nachfrage
Genossenschaftsgesetz
reformiert
Die aktuelle Zahl
4.260.000.000.000 Euro

Volkszählung ist
beschlossene Sache

Mehrwertsteuer
„wächst“

Finanzierung | Recht | Steuern

Übernahme der
Wohngebäude-
Versicherung
Steuern sparen mit
dem Zweifamilienhaus
Baurecht: Muss der
Erdarbeiter nach
Leitungen forschen?
Hauswart mit
„Residenzpflicht“

Ein Jahr EU-
Zinsrichtlinie
Jeder kann
Umzugskosten
absetzen

Mieten | Pacht | Verwaltung

Kündigung wegen
ständig unpünktlicher
Mietzahlung
Vorkaufsrecht nur bei
Umwandlung
Nutzungsänderung
einzelner Räume einer
Eigentumswohnung
Zu guter Letzt noch
die Beherrschung
verloren

Besenreiner Zustand
Wenn es Streit gibt …

Zahlen | Preise | Neues

Werbegemeinschaft
im Einkaufszentrum
Preise für Häuser
und Wohnungen
ziehen an
Parkflächen bringen
hohe Renditen
Single-Haus als
Alternative zur
Eigentumswohnung
Rohrbruch – was
zahlt die Versicherung?
Neuer Markt in
Russland

Rohrbruch – was zahlt die Versicherung?

Das Oberlandesgericht Bamberg gab jetzt einer Versicherung recht, die einen Rohrbruch an die Beschädigung des Rohrmaterials selbst koppelte. Geklagt hatte ein Wohnungseigentümer, dessen WC-Abflussrohr sich infolge einer lockeren Muffe unter der Bodenplatte auf mehreren Metern abgesenkt hatte. Ein unerquicklicher Rückstau war die Folge. Ein Versicherungsfall für die Gebäude- und Leitungswasserversicherung war nicht gegeben, da die einzelnen Teile des Rohrs selbst ja noch intakt waren (8.2.2006, Az.: 1 U 241/05). Ebenso wenig zahlen derartige Versicherungen beispielsweise bei Schäden durch undichte Regenwasserfallrohre, weil darin kein Leitungswasser fließt.


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