|
|
 |
Rohrbruch was zahlt die Versicherung?
Das Oberlandesgericht Bamberg gab jetzt einer Versicherung recht, die einen Rohrbruch an die Beschädigung des Rohrmaterials selbst koppelte. Geklagt hatte ein Wohnungseigentümer, dessen WC-Abflussrohr sich infolge einer lockeren Muffe unter der Bodenplatte auf mehreren Metern abgesenkt hatte. Ein unerquicklicher Rückstau war die Folge. Ein Versicherungsfall für die Gebäude- und Leitungswasserversicherung war nicht gegeben, da die einzelnen Teile des Rohrs selbst ja noch intakt waren (8.2.2006, Az.: 1 U 241/05). Ebenso wenig zahlen derartige Versicherungen beispielsweise bei Schäden durch undichte Regenwasserfallrohre, weil darin kein Leitungswasser fließt.
|