Ausgabe: Winter 2006 / 2007

Allgemeiner Immobilienmarkt

Niedrige Neubauzahlen
– steigende Nachfrage
Genossenschaftsgesetz
reformiert
Die aktuelle Zahl
4.260.000.000.000 Euro

Volkszählung ist
beschlossene Sache

Mehrwertsteuer
„wächst“

Finanzierung | Recht | Steuern

Übernahme der
Wohngebäude-
Versicherung
Steuern sparen mit
dem Zweifamilienhaus
Baurecht: Muss der
Erdarbeiter nach
Leitungen forschen?
Hauswart mit
„Residenzpflicht“

Ein Jahr EU-
Zinsrichtlinie
Jeder kann
Umzugskosten
absetzen

Mieten | Pacht | Verwaltung

Kündigung wegen
ständig unpünktlicher
Mietzahlung
Vorkaufsrecht nur bei
Umwandlung
Nutzungsänderung
einzelner Räume einer
Eigentumswohnung
Zu guter Letzt noch
die Beherrschung
verloren

Besenreiner Zustand
Wenn es Streit gibt …

Zahlen | Preise | Neues

Werbegemeinschaft
im Einkaufszentrum
Preise für Häuser
und Wohnungen
ziehen an
Parkflächen bringen
hohe Renditen
Single-Haus als
Alternative zur
Eigentumswohnung
Rohrbruch – was
zahlt die Versicherung?
Neuer Markt in
Russland

Besenreiner Zustand

Die Vereinbarung zwischen den Mietvertragsparteien, die Mieträume in einem besenreinen Zustand zurückzugeben, umfasst lediglich die Beseitigung grober Verschmutzungen. Nicht gemeint sind damit die Reinigung von Fenstern, der Küche und des Kellers. Diese müsse der Vermieter selbst tragen, urteilte der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil (Az.: VIII ZR 124/05 28.06.2006).

/ Kommentar:

Wer in nächster Zeit einen Mietvertrag abschließen muss, sollte die Rückgabevereinbarungen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung noch einmal genau überprüfen, wenn er nicht auf den -Reinigungskosten sitzen bleiben will.


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