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Zu guter Letzt noch die Beherrschung verloren
Auch bloße Verbalattacken können einen Grund zur fristlosen Kündigung eines Mietverhältnisses abgeben. Räumen musste zum Beispiel ein gewerblicher Mieter nach seiner verbalen Entgleisung gegenüber dem Geschäftsführer der Vermieterin, er werde „ihm die Zähne ausschlagen und ihn totschlagen, wenn er nochmals ausstehende Mietzahlungen gegenüber seinen Mitarbeitern anmahne“.
Dies genügte dem OLG Düsseldorf (Az.: 8.3.06 10 U 32/05) jedenfalls vor dem Hintergrund, dass Vermieter und Mieter in unmittelbarer Nachbarschaft gelegene Flächen nutzten, bestimmte Flächen des Grundstücks sogar gemeinsam.
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