Die Entscheidung gilt nicht für Bagatellfälle, wenn also die Zahlungen nur vereinzelt verspätet erfolgen. Wichtig ist, dass dem Mieter vor Augen geführt wird, was er falsch gemacht hat. Dabei ist gleichzeitig anzukündigen, dass Folge des Fehlverhaltens eine Kündigung sein wird. Mit der fristlosen sollte immer auch eine ordentliche Kündigung ausgesprochen werden, da deren Voraussetzungen geringer sind.