Ausgabe: Winter 2006 / 2007

Allgemeiner Immobilienmarkt

Niedrige Neubauzahlen
– steigende Nachfrage
Genossenschaftsgesetz
reformiert
Die aktuelle Zahl
4.260.000.000.000 Euro

Volkszählung ist
beschlossene Sache

Mehrwertsteuer
„wächst“

Finanzierung | Recht | Steuern

Übernahme der
Wohngebäude-
Versicherung
Steuern sparen mit
dem Zweifamilienhaus
Baurecht: Muss der
Erdarbeiter nach
Leitungen forschen?
Hauswart mit
„Residenzpflicht“

Ein Jahr EU-
Zinsrichtlinie
Jeder kann
Umzugskosten
absetzen

Mieten | Pacht | Verwaltung

Kündigung wegen
ständig unpünktlicher
Mietzahlung
Vorkaufsrecht nur bei
Umwandlung
Nutzungsänderung
einzelner Räume einer
Eigentumswohnung
Zu guter Letzt noch
die Beherrschung
verloren

Besenreiner Zustand
Wenn es Streit gibt …

Zahlen | Preise | Neues

Werbegemeinschaft
im Einkaufszentrum
Preise für Häuser
und Wohnungen
ziehen an
Parkflächen bringen
hohe Renditen
Single-Haus als
Alternative zur
Eigentumswohnung
Rohrbruch – was
zahlt die Versicherung?
Neuer Markt in
Russland

Jeder kann Umzugskosten absetzen

Die Kosten berufsbedingter Umzüge konnten schon bisher von der Steuer abgesetzt werden. Wahlweise können Pauschbeträge angesetzt oder Belege vorgelegt werden. Absetzbar sind u. a. Maklerprovisionen, Kosten für Spedition oder Miet-LKW, Schönheitsreparaturen und beim Wohnungswechsel doppelt bezahlte Mieten. Die Oberfinanzdirektion Koblenz hat in einer Verwaltungsanweisung (Az.: S 2296b-A St32 3, 1.6.2006) erklärt, dass auch die Kosten privater Umzüge teilweise abgesetzt werden können. Sie gelten nun als haushaltsnahe Dienstleistungen. Abzugsfähig sind 20 Prozent der Kosten der Spedition und bis zu 600 Euro pro Jahr. Da dies nur Arbeitszeitkosten betrifft, haben Selbstfahrer mit Mietwagen schlechte Karten.


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