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Ein Jahr EU-Zinsrichtlinie
Am 1. Juli 2005 ist die EU-Zinsrichtlinie in Kraft getreten. Sie verpflichtet 22 von 25 EU-Mitgliedsstaaten, sich gegenseitig im Rahmen von Kontrollmitteilungen über die Zinserträge ihrer Bürger zu informieren. Bisher werden nur geringe Steuermehreinnahmen verzeichnet. Ein Grund dafür sind Ausnahmen: So können ausländische Anleger in Luxemburg, Österreich und Belgien eine anonyme Quellensteuer entrichten. Diese wird dann ans heimatliche Finanzamt überwiesen. Neben weiteren „Steueroasen“ verwenden auch die Schweiz, Monaco, Liechtenstein und Andorra dieses Verfahren. Bis 30.6.2008 liegt der Steuersatz bei 15 Prozent. Bis 2011 wird er auf 35 Prozent steigen, was die Finanzverwaltung auf steigende Einnahmen hoffen lässt. Erträge aus Dividenden, Lebensversicherungen oder Kursgewinnen von Aktien werden nicht erfasst ebenso wenig wie Zinserträge von juristischen Personen.
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