Ausgabe: Winter 2006 / 2007

Allgemeiner Immobilienmarkt

Niedrige Neubauzahlen
– steigende Nachfrage
Genossenschaftsgesetz
reformiert
Die aktuelle Zahl
4.260.000.000.000 Euro

Volkszählung ist
beschlossene Sache

Mehrwertsteuer
„wächst“

Finanzierung | Recht | Steuern

Übernahme der
Wohngebäude-
Versicherung
Steuern sparen mit
dem Zweifamilienhaus
Baurecht: Muss der
Erdarbeiter nach
Leitungen forschen?
Hauswart mit
„Residenzpflicht“

Ein Jahr EU-
Zinsrichtlinie
Jeder kann
Umzugskosten
absetzen

Mieten | Pacht | Verwaltung

Kündigung wegen
ständig unpünktlicher
Mietzahlung
Vorkaufsrecht nur bei
Umwandlung
Nutzungsänderung
einzelner Räume einer
Eigentumswohnung
Zu guter Letzt noch
die Beherrschung
verloren

Besenreiner Zustand
Wenn es Streit gibt …

Zahlen | Preise | Neues

Werbegemeinschaft
im Einkaufszentrum
Preise für Häuser
und Wohnungen
ziehen an
Parkflächen bringen
hohe Renditen
Single-Haus als
Alternative zur
Eigentumswohnung
Rohrbruch – was
zahlt die Versicherung?
Neuer Markt in
Russland

Hauswart mit „Residenzpflicht“

Eine Wohnungsgesellschaft darf durch tarifvertragliche Regelungen festlegen, dass ein Hauswart am Ort seiner Tätigkeit zu wohnen hat. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht. In dem Verfahren ging es um einen Berliner Hauswart, der eine Dienstwohnung bewohnte. Nachdem der Mann ein Anwesen im 77 km entfernten Brandenburg gekauft hatte, meldete er seinen Hauptwohnsitz aus steuerlichen und förderungstechnischen Gründen dorthin um. Sein Arbeitgeber reagierte mit Abmahnung und Kündigung. Zu Recht, wie das Gericht entschied: Die typischen arbeitsvertraglichen Pflichten eines Hauswarts rechtfertigten eine Einschränkung seiner Grundrechte (7.6.2006, Az.: 4 AZR 316/05).


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