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Steuern sparen mit dem Zweifamilienhaus

Der Erwerb eines Zweifamilienhauses, das zum Teil vermietet werden soll, bietet steuerliche Vorteile, wenn bei der Finanzierung bestimmte Vorgaben beachtet werden.
Ein positiver Erlass kommt vom Bundesfinanzministerium (BMF IV C3-S 2211-36/04) für Immobilieneigentümer, die ein Zwei- oder Mehrfamilienhaus teils vermieten und teils selbst nutzen. Folgen sie den Vorgaben des Erlasses, so winken erhebliche Steuerersparnisse. Die anteiligen Anschaffungskosten für den vermieteten Teil einer Immobilie finanziert man ausschließlich mit Fremdkapital, etwa über ein Hypotheken-Darlehen, und Eigenkapital wird ausschließlich für den selbstgenutzten Teil verwendet. Der Eigentümer eines Zwei- oder Mehrfamilienhauses kann sein Eigen- und Fremdkapital so aufteilen, dass daraus die höchstmöglichen Steuerersparnisse resultieren. So viel Flexibilität war bisher nicht gegeben. Denn oft verlangten die Finanzämter, dass eigenes und fremdes Geld entsprechend der Wohnraum-Anteile in der Immobilie aufgeteilt wird.
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