|
Übernahme der Wohngebäude-Versicherung
Wer ein Haus kauft, muss sich Gedanken über die Wohngebäudeversicherung machen. Oft kann ein gründlicher Vergleich zu Einsparungen oder besserem Versicherungsschutz führen. Für die Entscheidung zur Übernahme oder Kündigung des bestehenden Vertrages hat der neue Eigentümer einen Monat Zeit. Solange besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht. Gekündigt werden kann nach § 70 Versicherungsvertragsgesetz mit sofortiger Wirkung oder zum Ende der Versicherungsperiode. Nimmt der Hauskäufer dieses Recht wahr, muss er keine Versicherungsprämien mehr bezahlen. Dazu ist dann der Verkäufer verpflichtet maximal bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode. Im Kaufvertrag kann vereinbart werden, dass der Käufer dem Verkäufer die anteiligen Versicherungsprämien ersetzt.

|