Ausgabe: Winter 2006 / 2007

Allgemeiner Immobilienmarkt

Niedrige Neubauzahlen
– steigende Nachfrage
Genossenschaftsgesetz
reformiert
Die aktuelle Zahl
4.260.000.000.000 Euro

Volkszählung ist
beschlossene Sache

Mehrwertsteuer
„wächst“

Finanzierung | Recht | Steuern

Übernahme der
Wohngebäude-
Versicherung
Steuern sparen mit
dem Zweifamilienhaus
Baurecht: Muss der
Erdarbeiter nach
Leitungen forschen?
Hauswart mit
„Residenzpflicht“

Ein Jahr EU-
Zinsrichtlinie
Jeder kann
Umzugskosten
absetzen

Mieten | Pacht | Verwaltung

Kündigung wegen
ständig unpünktlicher
Mietzahlung
Vorkaufsrecht nur bei
Umwandlung
Nutzungsänderung
einzelner Räume einer
Eigentumswohnung
Zu guter Letzt noch
die Beherrschung
verloren

Besenreiner Zustand
Wenn es Streit gibt …

Zahlen | Preise | Neues

Werbegemeinschaft
im Einkaufszentrum
Preise für Häuser
und Wohnungen
ziehen an
Parkflächen bringen
hohe Renditen
Single-Haus als
Alternative zur
Eigentumswohnung
Rohrbruch – was
zahlt die Versicherung?
Neuer Markt in
Russland

Übernahme der Wohngebäude-Versicherung

Wer ein Haus kauft, muss sich Gedanken über die Wohngebäudeversicherung machen. Oft kann ein gründlicher Vergleich zu Einsparungen oder besserem Versicherungsschutz führen. Für die Entscheidung zur Übernahme oder Kündigung des bestehenden Vertrages hat der neue Eigentümer einen Monat Zeit. Solange besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht. Gekündigt werden kann nach § 70 Versicherungsvertragsgesetz mit sofortiger Wirkung oder zum Ende der Versicherungsperiode. Nimmt der Hauskäufer dieses Recht wahr, muss er keine Versicherungsprämien mehr bezahlen. Dazu ist dann der Verkäufer verpflichtet – maximal bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode. Im Kaufvertrag kann vereinbart werden, dass der Käufer dem Verkäufer die anteiligen Versicherungsprämien ersetzt.


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