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Betriebskostenabrechnung:
Pauschale Kritik vergeblich
Ein Mieter kommt nicht um Betriebskostennachzahlungen herum, indem er die Abrechnung pauschal ablehnt. Das Amtsgericht Aachen entschied, dass Kritik an der Betriebskostenabrechnung in konkreter Form dargelegt werden muss. Schließlich müsse der Vermieter erkennen können, welche Punkte der Abrechnung angegriffen würden. Im vorliegenden Fall war die Abrechnung durchaus kompliziert gewesen, aber auf Beiblättern in allen Einzelheiten erläutert worden. Das Gericht sah keinen Grund für eine Zahlungsverweigerung (AG Aachen, Az. 10 C 161/04).

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