Ausgabe: Winter 05 / 06

Allgemeiner Immobilienmarkt

Wohnraumbedarf steigt
bis 2030
Ist die Grundsteuer
verfassungswidrig?
Rund 107 Mrd. Euro
schwer ...
Deutschland ist reich
Bauzinsniveau im
Dauertief

Finanzierung | Recht | Steuern

Steuervorteile für
Denkmalhäuser
Renditeangaben richtig
beurteilen
Kein Wechsel des
Abschreibungsverfahrens
Bauhandwerkersicherheit
nicht für Rodungsarbeiten
Staatliche Förderung beim
Bausparen

Mieten | Pacht | Verwaltung

Vertragsergänzung per
Brief mit Unterschrift
Unbeliebte Müllbehälter
Keine Parabolantenne
bei ausreichendem
Kabelangebot

Kosten einer Dachrinnen-
reinigung umlagefähig
Pauschale Kritik
vergeblich
Gartenhaus in
Wohnanlage

Zahlen | Preise | Neues

Die richtige Zinsbindung
Gefragt: Städtische
Standorte
Wer jetzt kauft,
profitiert dreifach …
Deutsche halten ihre
Häuser in Schuss
Energiepreise steigen
weiter
Elternunterhalt:
Immobilien bleiben
außen vor

Betriebskostenabrechnung:

Pauschale Kritik vergeblich

Ein Mieter kommt nicht um Betriebskostennachzahlungen herum, indem er die Abrechnung pauschal ablehnt. Das Amtsgericht Aachen entschied, dass Kritik an der Betriebskostenabrechnung in konkreter Form dargelegt werden muss. Schließlich müsse der Vermieter erkennen können, welche Punkte der Abrechnung angegriffen würden. Im vorliegenden Fall war die Abrechnung durchaus kompliziert gewesen, aber auf Beiblättern in allen Einzelheiten erläutert worden. Das Gericht sah keinen Grund für eine Zahlungsverweigerung (AG Aachen, Az. 10 C 161/04).


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