Ausgabe: Winter 05 / 06

Allgemeiner Immobilienmarkt

Wohnraumbedarf steigt
bis 2030
Ist die Grundsteuer
verfassungswidrig?
Rund 107 Mrd. Euro
schwer ...
Deutschland ist reich
Bauzinsniveau im
Dauertief

Finanzierung | Recht | Steuern

Steuervorteile für
Denkmalhäuser
Renditeangaben richtig
beurteilen
Kein Wechsel des
Abschreibungsverfahrens
Bauhandwerkersicherheit
nicht für Rodungsarbeiten
Staatliche Förderung beim
Bausparen

Mieten | Pacht | Verwaltung

Vertragsergänzung per
Brief mit Unterschrift
Unbeliebte Müllbehälter
Keine Parabolantenne
bei ausreichendem
Kabelangebot

Kosten einer Dachrinnen-
reinigung umlagefähig
Pauschale Kritik
vergeblich
Gartenhaus in
Wohnanlage

Zahlen | Preise | Neues

Die richtige Zinsbindung
Gefragt: Städtische
Standorte
Wer jetzt kauft,
profitiert dreifach …
Deutsche halten ihre
Häuser in Schuss
Energiepreise steigen
weiter
Elternunterhalt:
Immobilien bleiben
außen vor

Kosten einer Dachrinnenreinigung umlagefähig

Der BGH hat (VIII ZR 167/03) entschieden, dass die Kosten der Dachrinnenreinigung unter bestimmten Voraussetzungen Betriebskosten darstellen und daher umlagefähig sind.
Zur Abgrenzung zwischen Betriebskosten und Instandhaltungs- bzw. Instandsetzungskosten ist es entscheidend, ob die zu Grunde liegenden Arbeiten in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden müssen. Das ist bei der Dachrinnenreinigung etwa der Fall, wenn das Gebäude von einem hohen Baumbestand umgeben ist. Ist daher die turnusmäßige Reinigung der Dachrinne erforderlich, können die dadurch entstehenden Kosten als Betriebskosten grundsätzlich auf den Mieter umgelegt werden. Entstehen die Kosten dagegen lediglich durch eine einmalige Maßnahme aus bestimmtem Anlass oder gar durch die Beseitigung einer bereits eingetretenen Verstopfung, ist eine Umlage als Betriebskosten auf den Mieter nicht möglich, da es sich dann um Kosten der Reparatur bzw. Mängelbeseitigung handelt.


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