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Unbeliebte Müllbehälter
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Die geplante Verlegung des
Mülltonnen-Standortes sorgt immer
wieder für Streit in Wohnungseigen-
tümergemeinschaften. |
Die Verlegung der Mülltonnen könne nicht per Mehrheitsbeschluss, sondern nur einstimmig beschlossen werden, argumentiert manch ein Wohnungseigentümer. Mit dieser Auffassung hat das Bayerische Oberste Landesgericht (Az.: 2 Z BR 73/04) jedoch aufgeräumt. Einstimmigkeit sei bei der Verlegung der Tonnen nur ausnahmsweise nötig, wenn die Teilungserklärung oder die Gemeinschaftsordnung den Standort ausdrücklich festschrieben. Eine bauliche Veränderung könne vorliegen, wenn Mülltonnengehäuse oder Sichtblenden abgebrochen werden müssten und sich der optische Gesamteindruck der Anlage ändere. Selbst dann könne Einstimmigkeit nur verlangt werden, wenn die Beeinträchtigung des unzufriedenen Eigentümers das gesetzlich zulässige Maß überschreite und im Rahmen des normalen Zusammenlebens der Hausgemeinschaft nicht mehr hinzunehmen sei.
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