Ausgabe: Winter 05 / 06

Allgemeiner Immobilienmarkt

Wohnraumbedarf steigt
bis 2030
Ist die Grundsteuer
verfassungswidrig?
Rund 107 Mrd. Euro
schwer ...
Deutschland ist reich
Bauzinsniveau im
Dauertief

Finanzierung | Recht | Steuern

Steuervorteile für
Denkmalhäuser
Renditeangaben richtig
beurteilen
Kein Wechsel des
Abschreibungsverfahrens
Bauhandwerkersicherheit
nicht für Rodungsarbeiten
Staatliche Förderung beim
Bausparen

Mieten | Pacht | Verwaltung

Vertragsergänzung per
Brief mit Unterschrift
Unbeliebte Müllbehälter
Keine Parabolantenne
bei ausreichendem
Kabelangebot

Kosten einer Dachrinnen-
reinigung umlagefähig
Pauschale Kritik
vergeblich
Gartenhaus in
Wohnanlage

Zahlen | Preise | Neues

Die richtige Zinsbindung
Gefragt: Städtische
Standorte
Wer jetzt kauft,
profitiert dreifach …
Deutsche halten ihre
Häuser in Schuss
Energiepreise steigen
weiter
Elternunterhalt:
Immobilien bleiben
außen vor

Kein Wechsel des Abschreibungsverfahrens

Erfüllt der Eigentümer einer Wohnimmobilie die Kriterien für zwei Abschreibungsverfahren, so muss er sich für eines der beiden entscheiden. Die getroffene Wahl ist dann bis zum Ende der unterstellten Nutzungsdauer bindend. Ein Wechsel des Abschreibungsverfahrens von degressiv auf linear, wie er beispielsweise bei anderen abschreibungsfähigen Wirtschaftsgütern möglich ist, ist bei vermieteten Wohnimmobilien nicht erlaubt.


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