Beispiel: Eine vermietete Eigentumswohnung kostet 200.000 Euro. 20.000 Euro müssen für den Notar, die Eintragsgebühren, die Grunderwerbsteuer und den Makler ausgegeben werden. Die eingenommene Netto-Kaltmiete liegt bei 11.000 Euro, die Verwaltungskosten machen 600 Euro aus und die Rücklage beträgt 1.200 Euro.
Die so genannte Bruttomietrendite zeigt das Verhältnis zwischen Mieteinnahme und Kaufpreis auf. Ausgangswert ist die Netto-Kaltmiete ohne Betriebs- und Heizungskosten. Der Jahreswert wird durch den Kaufpreis ohne Kaufnebengebühren geteilt. So sieht die Berechnung für die Bruttomietrendite aus:
Netto-Kaltmiete 11.000 Euro : Kaufpreis 200.000 Euro x 100 = 5,50%.
Das ist ein guter Wert, denn in der Ausgabe 4/04 von „FinanzTest“ wird im Schnitt für vermietete Eigentumswohnungen eine Bruttomietrendite 4% bis 5% genannt.
Bei der Ermittlung der Nettomietrendite werden die Kaufnebenkosten und die Kosten, die man nicht auf die Miete umlegen kann, zusätzlich in Anrechnung gebracht. Bei Eigentumswohnungen sind das zum Beispiel die Verwaltergebühr und die Instandsetzungsrücklage. Und so sieht die Berechnung aus:
Mietreinertrag 9.200 Euro : Investitionskosten (Kaufpreis plus Kaufnebenkosten) 220.000 Euro x 100 = 4,18%.