Anlass dieser Frage ist eine im August 2005 eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen die Grundsteuer (1 BvR 1644/05). Sie gründet sich auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Vermögensteuer aus dem Jahr 1995. Die Richter hatten damals entschieden, dass die Besteuerung einer selbst genutzten Immobilie nicht zulässig sei, weil aus ihr keine Einkünfte erzielt würden. Wie die Vermögensteuer sei auch die Grundsteuer eine unzulässige „Sondervermögensteuer für Grundbesitz“.
/ TIPP:
Wer seine eigene Immobilie bewohnt, sollte künftig gegen noch offene Grundsteuerbescheide Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen, dies am besten mit Hinweis auf die beim Bundesverfassungsgericht anhängige Beschwerde.