Ausgabe: Herbst 2005

Allgemeiner Immobilienmarkt

Kunst und Raum
Wohnwünsche beein-
flussen den Immobi-
lienmarkt der Zukunft
Solar-Förderung erhöht
Union erwägt Streichung
der Eigenheimzulage
Wo bleibt unser Geld?
Beachtliches Vermögen

Finanzierung | Recht | Steuern

Hohe Tilgung senkt
Risiko
Bauunternehmer
optimistisch
Staat fördert auch
Studentenwohnungen

Werbungskosten bei
gemischt genutzten
Gebäuden
Am meisten Platz im
Saarland
Gaspreis-Erhöhung
unwirksam
Erschließungskosten
erhöhen Grunderwerb-
steuer nicht

Mieten | Pacht | Verwaltung

Mietminderung auf
Bruttomiete
Eigentümer-Gemein-
schaft ist teilrechtsfähig
Vom Schwein gebissen
Schnellere Mietklage
Kein Anspruch auf
Sonderabrechnung
Subtraktionsmethode
bestätigt

Zahlen | Preise | Neues

Kein Zugriff auf
Eigenheimzulage
bei ALG II
Immobilien-Oldtimer
mit Sparpotenzial
Nachbar muss
Schadenersatz zahlen
Verteuert Basel II
Kredite?
Beliebte Speckgürtel
Laub fegen
Typisch für Großstädte

Laub fegen

Vom Verwaltungsgericht Lüneburg kommt (Az. 5 A 127/01) ein Urteil, das viele Immobilieneigentümer als ärgerlich empfinden dürften: Eigentümer müssen das herbstliche Laub von den Gehwegen vor ihrer Immobilie wegfegen. Weigern sie sich oder vergessen sie die Säuberung, darf die Gemeinde die Kosten auf den Grundstückseigentümer umlegen. Dieses Wegfeggebot gilt selbst dann, wenn die Blätter von städtischen Bäumen herabfallen, die naturgemäß nicht zum Eigentum des jeweiligen Immobilienbesitzers gehören.


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