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Nachbar muss Schadenersatz zahlen
Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt. In einem Fall vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht kam es gar nicht erst zu einer Nachbarschaft. In einer Reihenhaus-Siedlung wurde für ein Objekt ein Käufer gesucht. Eine ganze Reihe von Interessenten besichtigte das Haus. Vor Vertragsunterzeichnung erkundigte sich der Käufer in spe noch in der Nachbarschaft über das Wohnumfeld. Etwa, ob man dort friedlich, ungestört und vor allem nicht von Lärm belästigt leben könne. Einer der befragten Nachbarn wollte offenbar verhindern, dass der Kaufinteressent zum Zuge kam. Deshalb machte dieser Nachbar falsche Angaben. Er stellte das Wohnumfeld so negativ dar, dass der Kaufinteressent schließlich vom Erwerb Abstand nahm. Doch die Lügen des Nachbarn sprachen sich herum. Der Hauseigentümer, dem der Verkauf vermasselt worden war, verklagte den Nachbarn deshalb wegen falscher Angaben auf Schadenersatz. Das Bayerische Oberste Landesgericht stimmte zu (Az. 27 BR 56/03) und der Nachbar musste zirka 11.000 Euro Schadenersatz zahlen.

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