Ausgabe: Herbst 2005

Allgemeiner Immobilienmarkt

Kunst und Raum
Wohnwünsche beein-
flussen den Immobi-
lienmarkt der Zukunft
Solar-Förderung erhöht
Union erwägt Streichung
der Eigenheimzulage
Wo bleibt unser Geld?
Beachtliches Vermögen

Finanzierung | Recht | Steuern

Hohe Tilgung senkt
Risiko
Bauunternehmer
optimistisch
Staat fördert auch
Studentenwohnungen

Werbungskosten bei
gemischt genutzten
Gebäuden
Am meisten Platz im
Saarland
Gaspreis-Erhöhung
unwirksam
Erschließungskosten
erhöhen Grunderwerb-
steuer nicht

Mieten | Pacht | Verwaltung

Mietminderung auf
Bruttomiete
Eigentümer-Gemein-
schaft ist teilrechtsfähig
Vom Schwein gebissen
Schnellere Mietklage
Kein Anspruch auf
Sonderabrechnung
Subtraktionsmethode
bestätigt

Zahlen | Preise | Neues

Kein Zugriff auf
Eigenheimzulage
bei ALG II
Immobilien-Oldtimer
mit Sparpotenzial
Nachbar muss
Schadenersatz zahlen
Verteuert Basel II
Kredite?
Beliebte Speckgürtel
Laub fegen
Typisch für Großstädte

Schnellere Mietklage

Wie der Bundesgerichtshof (Az.: VIII ZR 216/04) jetzt entschied, kann rückständige Miete auch im Rahmen des Urkundenprozesses geltend gemacht werden. Mit Hilfe dieser Klageart können Ansprüche vorgebracht werden, die sich durch Vorlage von Urkunden belegen lassen. Umgekehrt sind auch nur Dokumente als Beweismittel zulässig. Damit gewinnt das Verfahren erheblich an Tempo. Einwände des Beklagten, die nicht durch Niedergeschriebenes bewiesen werden können, müssen in einem späteren Nachverfahren vorgebracht werden, etwa der Einwand, dass wegen eines Mangels eine niedrigere Miete gezahlt wurde. Der Vermieter erhält bereits im ersten Verfahrensteil, dem eigentlichen Urkundenprozess, einen einklagbaren Titel. Siegt im Nachverfahren der Beklagte, muss der Kläger die für aus der Vollstreckung entstandene Schäden geradestehen.


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