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Vom Schwein gebissen
Über die Haltung von Haustieren wird oft und gern gestritten. So auch vor dem Amtsgericht München. Eine Mieterin hatte trotz verweigerter Erlaubnis des Vermieters ein Mini-Schwein angeschafft. Das Tier geriet leicht in Panik und biss zuerst einen Nachbarn und dann den Wasserwart der örtlichen Kleingartenanlage. Die Vermietungsgesellschaft forderte daraufhin die Abschaffung des Schweines. Zu Recht, wie das Gericht entschied. Zwar seien Mini-Schweine im Allgemeinen Haustiere wie alle anderen auch, deren Haltung nicht pauschal verboten werden könne. Bei Tieren, deren Gefährlichkeit bereits erwiesen sei, könne der Vermieter jedoch einschreiten. Das Gericht verglich die Situation mit der bei einem bissigen Hund (Az. 413 C 12648/04).
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