Ausgabe: Herbst 2005

Allgemeiner Immobilienmarkt

Kunst und Raum
Wohnwünsche beein-
flussen den Immobi-
lienmarkt der Zukunft
Solar-Förderung erhöht
Union erwägt Streichung
der Eigenheimzulage
Wo bleibt unser Geld?
Beachtliches Vermögen

Finanzierung | Recht | Steuern

Hohe Tilgung senkt
Risiko
Bauunternehmer
optimistisch
Staat fördert auch
Studentenwohnungen

Werbungskosten bei
gemischt genutzten
Gebäuden
Am meisten Platz im
Saarland
Gaspreis-Erhöhung
unwirksam
Erschließungskosten
erhöhen Grunderwerb-
steuer nicht

Mieten | Pacht | Verwaltung

Mietminderung auf
Bruttomiete
Eigentümer-Gemein-
schaft ist teilrechtsfähig
Vom Schwein gebissen
Schnellere Mietklage
Kein Anspruch auf
Sonderabrechnung
Subtraktionsmethode
bestätigt

Zahlen | Preise | Neues

Kein Zugriff auf
Eigenheimzulage
bei ALG II
Immobilien-Oldtimer
mit Sparpotenzial
Nachbar muss
Schadenersatz zahlen
Verteuert Basel II
Kredite?
Beliebte Speckgürtel
Laub fegen
Typisch für Großstädte

Eigentümer-Gemeinschaft ist teilrechtsfähig

Der Bundesgerichtshof hat eine Jahrhundertentscheidung getroffen, die weitreichende Folgen hat.

Nimmt ein Eigentümer einen unzulässigen Ausbau vor, kann die Eigentümergemeinschaft eine Nutzungsentschädigung verlangen, verkündet das Kammergericht Berlin (01.03.2004, 24 W 158/02). Die Situation: Eine Eigentümerin hatte eine Dachgeschosswohnung erworben, deren Fläche die Voreigentümerin um ein Zimmer, ein Bad und einen Flur fast um das Doppelte erweitert hatte. In der Teilungserklärung wird diese Fläche als Gemeinschafts-eigentum ausgewiesen. Die Beteiligten versuchten zunächst eine Einigung zu erzielen, in dem sie die Fläche an die Eigentümerin verkaufen wollten. Dem stimmten jedoch nicht alle Wohnungseigentümer zu. Die Gemeinschaft begehrte ein Nutzungsentgelt in Höhe der vergleichbaren Miete.
Das Gericht stellte fest, dass der zu Wohnzwecken erfolgte Ausbau von der Rechtsvorgängerin der betreffenden Eigentümerin auf eigene Kosten erfolgte. Die von ihr erzielte oder erzielbare Miete beruht daher nur zum Teil auf dem Besitz am Gemeinschaftseigentum, zum Teil aber auch auf den Investitionen, die die Gemeinschaft nicht finanziert hat. Für den gemäß Teilungserklärung vorgesehenen Bodenraum mit Waschküche und WC hielt das Gericht einen pauschalen Ansatz von 50,00 Euro pro Monat für angemessen.


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