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Erschließungskosten erhöhen Grunderwerbsteuer nicht
Laut Bundesfinanzhof (BFH) bleibt die Grunderwerbsteuer von den Erschließungskosten unberührt. Die Höhe der Grunderwerbsteuer hängt von der Gegenleistung ab, die der Grundstückskäufer für das Grundstück zu zahlen hat. Der Verkäufer eines nicht erschlossenen Grundstücks hatte mit der Kommune einen Vertrag über künftig entstehende Erschließungskosten abgeschlossen. Der Käufer übernahm diese Verpflichtung. Laut BFH erhöht diese Vereinbarung nicht die zu zahlende Grunderwerbsteuer (Az. IIR 31/02, 11.02.04).

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