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Gaspreis-Erhöhung unwirksam
Das Amtsgericht Heilbronn (Az. 15 C 4394/04) hat eine zum 1.10.2004 vorgenommene Gas-preiserhöhung der Heilbronner Versorgungs-GmbH für unwirksam erklärt. Das Gericht wies darauf hin, dass nicht nur die Erhöhung, sondern der gesamte Gaspreis auf seine Billigkeit zu überprüfen sei. Das Gasunternehmen müsse darlegen, „inwiefern der geforderte Gaspreis zur Deckung der Kosten der Gaslieferung und der Erzielung eines ... Gewinnes dient“, was ihm nur durch die Offenlegung seiner Kosten- und Gewinnkalkulationen möglich ist. Der Pflicht zur Offenlegung sei das Unternehmen nicht nachgekommen, deshalb sei festzustellen, dass die Preisbestimmung unbillig und damit unwirksam ist.

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