Ausgabe: Herbst 2005

Allgemeiner Immobilienmarkt

Kunst und Raum
Wohnwünsche beein-
flussen den Immobi-
lienmarkt der Zukunft
Solar-Förderung erhöht
Union erwägt Streichung
der Eigenheimzulage
Wo bleibt unser Geld?
Beachtliches Vermögen

Finanzierung | Recht | Steuern

Hohe Tilgung senkt
Risiko
Bauunternehmer
optimistisch
Staat fördert auch
Studentenwohnungen

Werbungskosten bei
gemischt genutzten
Gebäuden
Am meisten Platz im
Saarland
Gaspreis-Erhöhung
unwirksam
Erschließungskosten
erhöhen Grunderwerb-
steuer nicht

Mieten | Pacht | Verwaltung

Mietminderung auf
Bruttomiete
Eigentümer-Gemein-
schaft ist teilrechtsfähig
Vom Schwein gebissen
Schnellere Mietklage
Kein Anspruch auf
Sonderabrechnung
Subtraktionsmethode
bestätigt

Zahlen | Preise | Neues

Kein Zugriff auf
Eigenheimzulage
bei ALG II
Immobilien-Oldtimer
mit Sparpotenzial
Nachbar muss
Schadenersatz zahlen
Verteuert Basel II
Kredite?
Beliebte Speckgürtel
Laub fegen
Typisch für Großstädte

Werbungskosten bei gemischt
genutzten Gebäuden

Die Finanzierungskosten werden vom Finanzamt bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nur dann in vollem Umfang als Werbungskosten angerechnet, wenn Sie als Vermieter das Darlehen mit steuerrechtlicher Wirkung gezielt einem bestimmten, der Einkunftserzielung dienenden Gebäudeteil zuordnen. Dazu müssen mit den empfangenen Darlehensmitteln die Kosten beglichen werden, die der Anschaffung oder Herstellung dieses Gebäudeteils konkret zuzurechnen sind. Der Bundesfinanzhof (BFH) gewährt den vollen Werbungskostenabzug, wenn der Vermieter

  • zur Finanzierung der auf die vermietete Wohnung entfallenden Anschaffungskosten ein eigenständiges Darlehen aufnimmt,
  • die Darlehenssumme mit den der vermieteten Wohnung gesondert zugeordneten Anschaffungskosten übereinstimmt,
  • wenn der Darlehensbetrag gesondert, also nicht mit anderen Darlehens- oder Eigenmitteln, auf ein Notaranderkonto überwiesen wird.


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