Ausgabe: Herbst 2005

Allgemeiner Immobilienmarkt

Kunst und Raum
Wohnwünsche beein-
flussen den Immobi-
lienmarkt der Zukunft
Solar-Förderung erhöht
Union erwägt Streichung
der Eigenheimzulage
Wo bleibt unser Geld?
Beachtliches Vermögen

Finanzierung | Recht | Steuern

Hohe Tilgung senkt
Risiko
Bauunternehmer
optimistisch
Staat fördert auch
Studentenwohnungen

Werbungskosten bei
gemischt genutzten
Gebäuden
Am meisten Platz im
Saarland
Gaspreis-Erhöhung
unwirksam
Erschließungskosten
erhöhen Grunderwerb-
steuer nicht

Mieten | Pacht | Verwaltung

Mietminderung auf
Bruttomiete
Eigentümer-Gemein-
schaft ist teilrechtsfähig
Vom Schwein gebissen
Schnellere Mietklage
Kein Anspruch auf
Sonderabrechnung
Subtraktionsmethode
bestätigt

Zahlen | Preise | Neues

Kein Zugriff auf
Eigenheimzulage
bei ALG II
Immobilien-Oldtimer
mit Sparpotenzial
Nachbar muss
Schadenersatz zahlen
Verteuert Basel II
Kredite?
Beliebte Speckgürtel
Laub fegen
Typisch für Großstädte

Staat fördert auch Studentenwohnungen

Mitunter wird Findigkeit durch staatliche Spendierfreude belohnt. Der Bundesfinanzhof entschied folgenden Fall (Az. IX R 101/00): Eltern hatten am Studienort ihres Filius eine Eigentumswohnung erworben und diese dem Sohn mietfrei überlassen. Dafür beanspruchten die Eltern Eigenheim- und Kinderzulage (6.400 Euro während des 8-jährigen Förderzeitraums). Aber das Finanzamt stellte sich quer. Der Beamte verwies auf gesetzliche Vorgaben, wonach Kinder zum Haushalt der Eltern gehören müssen. Doch der BFH sah die Voraussetzungen für den Bezug von Kinderzulage erfüllt. Nach Meinung der Richter genügt es, dass ein Kind daheim bei den Eltern noch ein eigenes Zimmer hat und während der Semesterferien bei Vater und Mutter lebt.

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