Ausgabe: Sommer 2006

Allgemeiner Immobilienmarkt

Wohnflächenbedarf
weiter gestiegen
Energieausweis gleich
doppelt
Die aktuelle Zahl
114.000.000.000 Euro

Eigenheimförderung
mit Renteneffekt?

33 Mio. Bausparverträge

Finanzierung | Recht | Steuern

Auszugsbeihilfen bei
Selbstnutzung keine
Werbungskosten
Vorfälligkeitsent-
schädigung nur für
gesicherte Zinsen
Korb für Basketballspiel
im Wohngebiet
Zweitwohnungssteuer teil-
weise verfassungswidrig
Funkmasten-Anlage nicht
vorzeitig kündbar
Immobilienerwerb bei
Partnern ohne Trauschein

Mieten | Pacht | Verwaltung

Pauschalvergütung für
Verwaltungsbeirat
Einbruchschutz – ohne
Zustimmung aller

Bauliche Veränderung
mit der Heckenschere
Mieterhöhung zur
Vergleichsmiete
Mängelrügen-Terror
Beleidigung kann
fristlose Kündigung
rechtfertigen

Zahlen | Preise | Neues

Frühzeitig renovieren
spart Geld
Miete, Strom und
Heizung an der Spitze
Im Trend: Heizen
mit Holz
Sylter Maß bei der Wohn-
flächenberechnung
Steigende Nachfrage
nach Büroflächen
Deutschland, ein
Agrarstaat?

Sylter Maß bei der Wohnflächenberechnung

Die Berechnung von Wohnflächen wird hin und wieder kreativ gehandhabt. Mal geht die Terrasse hälftig in die Berechnung ein, mal zu einem Drittel. Auch Flächen unterhalb der Zwei-Meter-Linie im Dachgeschoss werden gelegentlich als vollwertiger Wohnraum eingerechnet. Im Norden der Republik gibt es zudem das für Ferienwohnungen so beliebte Sylter Maß, das heißt, es wird von Fußleiste zu Fußleiste gemessen.
Die Gründe hierfür sind, dass im frei finanzierten Wohnungsbau keine verbindlichen Vorgaben existieren. In der Praxis werden oft die bereits Anfang der 80er Jahre ungültig gewordene DIN 283 sowie die II. Berechnungsverordnung angewandt. Seit 2005 gilt die neue, für geförderten Wohnraum gültige Verordnung (WoFV). Was tun? Eigentümer sollten die Flächen nach der DIN 283 oder der WoFV ermitteln und dies vermerken. Wer von diesen Berechnungsmethoden abweicht, sollte angeben, warum das geschieht und welche Flächen zugrunde gelegt werden.


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