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Sylter Maß bei der Wohnflächenberechnung
Die Berechnung von Wohnflächen wird hin und wieder kreativ gehandhabt. Mal geht die Terrasse hälftig in die Berechnung ein, mal zu einem Drittel. Auch Flächen unterhalb der Zwei-Meter-Linie im Dachgeschoss werden gelegentlich als vollwertiger Wohnraum eingerechnet. Im Norden der Republik gibt es zudem das für Ferienwohnungen so beliebte Sylter Maß, das heißt, es wird von Fußleiste zu Fußleiste gemessen.
Die Gründe hierfür sind, dass im frei finanzierten Wohnungsbau keine verbindlichen Vorgaben existieren. In der Praxis werden oft die bereits Anfang der 80er Jahre ungültig gewordene DIN 283 sowie die II. Berechnungsverordnung angewandt. Seit 2005 gilt die neue, für geförderten Wohnraum gültige Verordnung (WoFV). Was tun? Eigentümer sollten die Flächen nach der DIN 283 oder der WoFV ermitteln und dies vermerken. Wer von diesen Berechnungsmethoden abweicht, sollte angeben, warum das geschieht und welche Flächen zugrunde gelegt werden.

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