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Beleidigung kann fristlose Kündigung rechtfertigen
Wenn ein Mieter den Vermieter schwer beleidigt, kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Begründet werden kann diese mit der Unzumutbarkeit einer Fortsetzung des Mietverhältnisses bei einer schweren Vertragsverletzung. Ob die Grenze des Zumutbaren überschritten wurde, ist im Einzelfall zu klären. Das Landgericht Berlin (Az.: 63 S 410/04) sah in einem Fall eine erhebliche Vertragsverletzung und eine Berechtigung des Vermieters zur fristlosen Kündigung ohne vorherige Abmahnung gegeben, nachdem der Mieter den Vermieter per SMS als „dumme Kuh“ und „Ar...-loch“ bezeichnet hatte. Erschwerend wirkte dabei, dass die Beleidigung innerhalb von einigen Tagen wiederholt worden war.
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