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Mängelrügen-Terror
Das Landgericht Bielefeld hat einem Vermieter Recht gegeben, der einem Mieter fristlos gekündigt hatte. Kündigungsgrund war die Zerstörung des Vertrauensverhältnisses durch den Mieter. Dieser hatte ihn nämlich mit Mängelrügen regelrechtes bombardiert. In 14 Wochen erhielt der Vermieter 174 briefliche Rügen von Wohnungsmängeln und dies, obwohl er zwischenzeitlich immer wieder versucht hatte, Termine zur Besichtigung der Wohnung zu vereinbaren und auch die Beseitigung der Mängel angeboten hatte.

Aber der Mieter rügte weiter schließlich mit zwölf Briefen pro Woche. Der Vermieter kündigte fristlos und gewann in zwei Gerichtsinstanzen. Das Landgericht Bielefeld (Az.: 22 S 240/01) sah in der Brieflawine ein unangebrachtes Verhalten, das den Vermieter in seinem grundgesetzlich geschützten Persönlichkeitsrecht verletze. Das Vertrauensverhältnis sei endgültig zerstört, die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar gewesen.

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