Ausgabe: Sommer 2006

Allgemeiner Immobilienmarkt

Wohnflächenbedarf
weiter gestiegen
Energieausweis gleich
doppelt
Die aktuelle Zahl
114.000.000.000 Euro

Eigenheimförderung
mit Renteneffekt?

33 Mio. Bausparverträge

Finanzierung | Recht | Steuern

Auszugsbeihilfen bei
Selbstnutzung keine
Werbungskosten
Vorfälligkeitsent-
schädigung nur für
gesicherte Zinsen
Korb für Basketballspiel
im Wohngebiet
Zweitwohnungssteuer teil-
weise verfassungswidrig
Funkmasten-Anlage nicht
vorzeitig kündbar
Immobilienerwerb bei
Partnern ohne Trauschein

Mieten | Pacht | Verwaltung

Pauschalvergütung für
Verwaltungsbeirat
Einbruchschutz – ohne
Zustimmung aller

Bauliche Veränderung
mit der Heckenschere
Mieterhöhung zur
Vergleichsmiete
Mängelrügen-Terror
Beleidigung kann
fristlose Kündigung
rechtfertigen

Zahlen | Preise | Neues

Frühzeitig renovieren
spart Geld
Miete, Strom und
Heizung an der Spitze
Im Trend: Heizen
mit Holz
Sylter Maß bei der Wohn-
flächenberechnung
Steigende Nachfrage
nach Büroflächen
Deutschland, ein
Agrarstaat?

Mängelrügen-Terror

Das Landgericht Bielefeld hat einem Vermieter Recht gegeben, der einem Mieter fristlos gekündigt hatte. Kündigungsgrund war die Zerstörung des Vertrauensverhältnisses durch den Mieter. Dieser hatte ihn nämlich mit Mängelrügen regelrechtes bombardiert. In 14 Wochen erhielt der Vermieter 174 briefliche Rügen von Wohnungsmängeln – und dies, obwohl er zwischenzeitlich immer wieder versucht hatte, Termine zur Besichtigung der Wohnung zu vereinbaren und auch die Beseitigung der Mängel angeboten hatte.

Aber der Mieter rügte weiter – schließlich mit zwölf Briefen pro Woche. Der Vermieter kündigte fristlos und gewann in zwei Gerichtsinstanzen. Das Landgericht Bielefeld (Az.: 22 S 240/01) sah in der Brieflawine ein unangebrachtes Verhalten, das den Vermieter in seinem grundgesetzlich geschützten Persönlichkeitsrecht verletze. Das Vertrauensverhältnis sei endgültig zerstört, die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar gewesen.


© Grabener Verlag · Kiel · 2006 | Impressum