|
Pauschalvergütung für Verwaltungsbeirat
Verwaltungsbeiräte werden von der Wohnungseigentümergemeinschaft gewählt und unterstützen und beraten den Verwalter.
Das Amt eines Verwaltungsbeirates in einer Wohnungseigentümer-
gemeinschaft ist ein Ehrenamt. Deshalb haben die Beiratsmitglieder grundsätzlich auch keinen Anspruch auf Vergütung. Es handelt sich um ein Auftragsverhältnis, sofern nicht andere Vereinbarungen getroffen werden. Aufgrund dessen können die Beiratsmitglieder von den Wohnungseigentümern den Ersatz der Aufwendungen oder Auslagen verlangen, die sie im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit hatten und die sie für erforderlich halten durften. Dieser Anspruch kann aus Gründen der Zweckmäßigkeit auch durch eine Pauschale abgegolten werden. Beiratsmitgliedern kann zum Beispiel pro Sitzung ein Betrag von 20 Euro zuzüglich Fahrtkostenerstattung analog der Erstattung für Dienstreisen gezahlt werden (OLG Schleswig, Az.: 2 W 124/03). Entsprechende Regelungen können auch für die Mitglieder eines Bauausschusses getroffen werden.
|