Ausgabe: Sommer 2006

Allgemeiner Immobilienmarkt

Wohnflächenbedarf
weiter gestiegen
Energieausweis gleich
doppelt
Die aktuelle Zahl
114.000.000.000 Euro

Eigenheimförderung
mit Renteneffekt?

33 Mio. Bausparverträge

Finanzierung | Recht | Steuern

Auszugsbeihilfen bei
Selbstnutzung keine
Werbungskosten
Vorfälligkeitsent-
schädigung nur für
gesicherte Zinsen
Korb für Basketballspiel
im Wohngebiet
Zweitwohnungssteuer teil-
weise verfassungswidrig
Funkmasten-Anlage nicht
vorzeitig kündbar
Immobilienerwerb bei
Partnern ohne Trauschein

Mieten | Pacht | Verwaltung

Pauschalvergütung für
Verwaltungsbeirat
Einbruchschutz – ohne
Zustimmung aller

Bauliche Veränderung
mit der Heckenschere
Mieterhöhung zur
Vergleichsmiete
Mängelrügen-Terror
Beleidigung kann
fristlose Kündigung
rechtfertigen

Zahlen | Preise | Neues

Frühzeitig renovieren
spart Geld
Miete, Strom und
Heizung an der Spitze
Im Trend: Heizen
mit Holz
Sylter Maß bei der Wohn-
flächenberechnung
Steigende Nachfrage
nach Büroflächen
Deutschland, ein
Agrarstaat?

Pauschalvergütung für Verwaltungsbeirat

Verwaltungsbeiräte werden von der Wohnungseigentümergemeinschaft gewählt und unterstützen und beraten den Verwalter.

Das Amt eines Verwaltungsbeirates in einer Wohnungseigentümer-
gemeinschaft ist ein Ehrenamt. Deshalb haben die Beiratsmitglieder grundsätzlich auch keinen Anspruch auf Vergütung. Es handelt sich um ein Auftragsverhältnis, sofern nicht andere Vereinbarungen getroffen werden. Aufgrund dessen können die Beiratsmitglieder von den Wohnungseigentümern den Ersatz der Aufwendungen oder Auslagen verlangen, die sie im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit hatten und die sie für erforderlich halten durften. Dieser Anspruch kann aus Gründen der Zweckmäßigkeit auch durch eine Pauschale abgegolten werden. Beiratsmitgliedern kann zum Beispiel pro Sitzung ein Betrag von 20 Euro zuzüglich Fahrtkostenerstattung analog der Erstattung für Dienstreisen gezahlt werden (OLG Schleswig, Az.: 2 W 124/03). Entsprechende Regelungen können auch für die Mitglieder eines Bauausschusses getroffen werden.


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