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Immobilienerwerb bei Partnern ohne Trauschein
Zum Jahresbeginn 2006 wurde die Eigenheimzulage abgeschafft. Doch auch künftig werden sich Gerichte mit der Zulage beschäftigen müssen. Es gibt nämlich immer noch eine Reihe ungeklärter Fälle, bei denen Häuslebauer und Finanzverwaltung unterschiedlicher Meinungen sind. Interessant ist eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (Az.: X R 15/01). In dem Verfahren ging es um die Frage, inwieweit die staatliche Förderung möglich ist, wenn Partner ohne Trauschein Wohneigentum erwerben. Kernaussage im BFH-Entscheid: Finanziert einer der beiden Partner in einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft den Wohnerwerb mit, hat er gegebenenfalls Anspruch auf die staatliche Zulage. Voraussetzung: Der andere Partner, der die hauptsächliche finanzielle Last trägt, hat seinem Pendant ein lebenslanges Wohnrecht eingeräumt.

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