Ausgabe: Sommer 2006

Allgemeiner Immobilienmarkt

Wohnflächenbedarf
weiter gestiegen
Energieausweis gleich
doppelt
Die aktuelle Zahl
114.000.000.000 Euro

Eigenheimförderung
mit Renteneffekt?

33 Mio. Bausparverträge

Finanzierung | Recht | Steuern

Auszugsbeihilfen bei
Selbstnutzung keine
Werbungskosten
Vorfälligkeitsent-
schädigung nur für
gesicherte Zinsen
Korb für Basketballspiel
im Wohngebiet
Zweitwohnungssteuer teil-
weise verfassungswidrig
Funkmasten-Anlage nicht
vorzeitig kündbar
Immobilienerwerb bei
Partnern ohne Trauschein

Mieten | Pacht | Verwaltung

Pauschalvergütung für
Verwaltungsbeirat
Einbruchschutz – ohne
Zustimmung aller

Bauliche Veränderung
mit der Heckenschere
Mieterhöhung zur
Vergleichsmiete
Mängelrügen-Terror
Beleidigung kann
fristlose Kündigung
rechtfertigen

Zahlen | Preise | Neues

Frühzeitig renovieren
spart Geld
Miete, Strom und
Heizung an der Spitze
Im Trend: Heizen
mit Holz
Sylter Maß bei der Wohn-
flächenberechnung
Steigende Nachfrage
nach Büroflächen
Deutschland, ein
Agrarstaat?

Immobilienerwerb bei Partnern ohne Trauschein

Zum Jahresbeginn 2006 wurde die Eigenheimzulage abgeschafft. Doch auch künftig werden sich Gerichte mit der Zulage beschäftigen müssen. Es gibt nämlich immer noch eine Reihe ungeklärter Fälle, bei denen Häuslebauer und Finanzverwaltung unterschiedlicher Meinungen sind. Interessant ist eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (Az.: X R 15/01). In dem Verfahren ging es um die Frage, inwieweit die staatliche Förderung möglich ist, wenn Partner ohne Trauschein Wohneigentum erwerben. Kernaussage im BFH-Entscheid: Finanziert einer der beiden Partner in einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft den Wohnerwerb mit, hat er gegebenenfalls Anspruch auf die staatliche Zulage. Voraussetzung: Der andere Partner, der die hauptsächliche finanzielle Last trägt, hat seinem Pendant ein lebenslanges Wohnrecht eingeräumt.


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