Ausgabe: Sommer 2006

Allgemeiner Immobilienmarkt

Wohnflächenbedarf
weiter gestiegen
Energieausweis gleich
doppelt
Die aktuelle Zahl
114.000.000.000 Euro

Eigenheimförderung
mit Renteneffekt?

33 Mio. Bausparverträge

Finanzierung | Recht | Steuern

Auszugsbeihilfen bei
Selbstnutzung keine
Werbungskosten
Vorfälligkeitsent-
schädigung nur für
gesicherte Zinsen
Korb für Basketballspiel
im Wohngebiet
Zweitwohnungssteuer teil-
weise verfassungswidrig
Funkmasten-Anlage nicht
vorzeitig kündbar
Immobilienerwerb bei
Partnern ohne Trauschein

Mieten | Pacht | Verwaltung

Pauschalvergütung für
Verwaltungsbeirat
Einbruchschutz – ohne
Zustimmung aller

Bauliche Veränderung
mit der Heckenschere
Mieterhöhung zur
Vergleichsmiete
Mängelrügen-Terror
Beleidigung kann
fristlose Kündigung
rechtfertigen

Zahlen | Preise | Neues

Frühzeitig renovieren
spart Geld
Miete, Strom und
Heizung an der Spitze
Im Trend: Heizen
mit Holz
Sylter Maß bei der Wohn-
flächenberechnung
Steigende Nachfrage
nach Büroflächen
Deutschland, ein
Agrarstaat?

Funkmasten-Anlage nicht vorzeitig kündbar

Hauseigentümer dürfen Verträge über die Aufstellung von Funkmasten auf ihrem Gebäude nicht vorzeitig kündigen. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Mainz hervor. Die Richter erklärten, nur wenn von einer Anlage konkrete Gesundheitsgefahren ausgingen, dürfe der Mietvertrag vorzeitig aufgelöst werden. Die Richter erklärten in einem aktuellen Fall, dass konkrete Gefahren durch die Mobilfunkanlage nicht ersichtlich sind. Allgemeine Befürchtungen in der Bevölkerung stellten keinen hinreichenden Grund dar (Az.: 5 O 128/04).


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