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Zweitwohnungssteuer teilweise verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat die allseits unbeliebte Zweitwohnungssteuer zum Teil für verfassungswidrig erklärt. Das Urteil (Az.: 1 BvR 1232/00) betrifft Steuerzahler, die verheiratet sind, nicht getrennt leben und aus beruflichen Gründen an einem anderen als dem „ehelichen“ Wohnort eine Zweitwohnung unterhalten. Begründet wurde die Entscheidung mit dem grundgesetzlich garantierten Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 Abs. 1 GG). Die Stadt Hannover hatte auf der Grundlage einer Satzung Zweitwohnungssteuer von einem Familienvater verlangt, der in Hannover aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung unterhielt und die Wochenenden anderenorts bei Frau und Kind in der Hauptwohnung verbrachte.
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