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Vorfälligkeitsentschädigung nur für rechtlich gesicherte Zinsen
Bei der vorzeitigen Rückzahlung eines Hypothekendarlehens durch den Kreditnehmer kann die Bank nur für die vertraglich gesicherten Zinserwartungen eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Bei der Schadensberechnung ist deshalb davon auszugehen, dass etwaige Sondertilgungsrechte in der Zukunft auch ausgeübt werden und zwar zum frühestmöglichen Zeitpunkt und im höchsten erlaubten Umfang. In der Praxis empfiehlt es sich, auf diese Tatsache zu verweisen, um kein Missverständnis aufkommen zu lassen. Um dies auch durchsetzen zu können, müssen die angesprochenen Rechte im Vertrag verankert und vertraglich zugesichert sein.
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