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Energieausweis gleich doppelt?
Bauminister Tiefensee und Wirtschaftsminister Glos sind sich bei der Novellierung der Energieeinsparverordnung einig. Die wichtigste Veränderung ist die Einführung von Energieausweisen. Diese sollen in Zukunft bei Verkauf oder Vermietung eines Gebäudes oder einer Wohnung ausgestellt und Inte-- ressenten zugänglich gemacht werden.
Die Fachwelt hatte bereits auf genaue Vorgaben zur Umsetzung gewartet und wurde jetzt damit überrascht, dass Verkäufer und Vermieter nun offenbar die Wahl zwischen zwei Varianten haben. Das Bauministerium spricht im Referentenentwurf von einem Optionsrecht. Zum einen wird es den ingenieurtechnisch berechneten Energieausweis auf der Grundlage des Energie-bedarfs geben und zum anderen den Ausweis mit den Daten des tatsäch-lichen Energieverbrauchs. Beide Varianten sollen auch Empfehlungen für die Modernisierung von Gebäuden enthalten.
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