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Rückwirkende Gesetzesänderung beim Erbbaurecht?
Wer eine Immobilie auf einem Erbbaugrundstück kauft, sollte sich nicht darauf verlassen, dass Vorauszahlungen des Erbbauzinses als sofort abzugsfähige Werbungskosten geltend gemacht werden können, wie es ein noch gültiges BFH-Urteil vom September 2003 besagt. Der Gesetzgeber strebt nämlich eine rückwirkende Gesetzesänderung an. SPD und Grüne haben einen Gesetzentwurf eingebracht, wonach Erbbauzinsen, die für mehr als fünf Jahre vorausgezahlt werden, gleichmäßig auf den gesamten Zeitraum der Nutzungsüberlassung verteilt werden müssen.

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