Ausgabe: Sommer 2005

Allgemeiner Immobilienmarkt

Berliner Eigentums-
wohnungen stiegen im
Preis um 24,8%
Bevölkerungsprognosen
lagen oft zu niedrig
Wohnimmobilien erweisen
sich als wertstabil
Werte international spitze
Traumzins-Ära hält an
Ein Drittel fürs Wohnen

Finanzierung | Recht | Steuern

Nicht für alles zuständig
Steuern sparen mit
dem Zweifamilienhaus
Pfusch und Murks
Achtung Steuerfalle
Mauerspecht im
Wohngebiet
Kein Erotikshop im
Wohngebiet
Vorsicht bei Mietver-
trägen unter Angehörigen

Mieten | Pacht | Verwaltung

Gerichtliche Vertretung
durch Verwalter
Nutzungsentschädigung
für unzulässigen
Dachgeschossausbau
Mieter muss neue
Schließzylinder zahlen
Nachbars Efeu
Vermieterpfandrecht
Sohlen statt Socken

Zahlen | Preise | Neues

Experten rechnen mit
Wohnungsknappheit
Schenkung mit Rück-
übertragungsanspruch
Schutz vor Radon
Bausparen auch für
Senioren attraktiv

Rückwirkende
Gesetzesänderung
beim Erbbaurecht?

Eigenheim im Plus

Rückwirkende Gesetzesänderung beim Erbbaurecht?

Wer eine Immobilie auf einem Erbbaugrundstück kauft, sollte sich nicht darauf verlassen, dass Vorauszahlungen des Erbbauzinses als sofort abzugsfähige Werbungskosten geltend gemacht werden können, wie es ein noch gültiges BFH-Urteil vom September 2003 besagt. Der Gesetzgeber strebt nämlich eine rückwirkende Gesetzesänderung an. SPD und Grüne haben einen Gesetzentwurf eingebracht, wonach Erbbauzinsen, die für mehr als fünf Jahre vorausgezahlt werden, gleichmäßig auf den gesamten Zeitraum der Nutzungsüberlassung verteilt werden müssen.


© Grabener Verlag · Kiel · 2005 | Impressum