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Sohlen statt Socken
Ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Siegburg dürfte vor allem Vermieter freuen. Es ging um die Frage, wer für die Herrichtung eines Parkettfußbodens zahlen muss. Der war durch Gäste des Mieter-Ehepaares arg lädiert worden. Die Amtsrichter entschieden (Az.: 4 C 53/01): Die Gastgeber müssen für die Schäden gerade stehen, zumal man in unserem Kulturkreis von keinem Gast verlangen könne, sich vor Betreten der Wohnung die Schuhe auszuziehen. Wer als Mieter teure Ausbesserungen am Parkett auf eigene Kosten vermeiden möchte, sollte entweder mit seinen Gästen reden, damit diese nur ganz vorsichtig auftreten, oder aber den Besuch auffordern, nur Schuhwerk mit glatter Sohle und ohne Profil anzuziehen.
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