Ausgabe: Sommer 2005

Allgemeiner Immobilienmarkt

Berliner Eigentums-
wohnungen stiegen im
Preis um 24,8%
Bevölkerungsprognosen
lagen oft zu niedrig
Wohnimmobilien erweisen
sich als wertstabil
Werte international spitze
Traumzins-Ära hält an
Ein Drittel fürs Wohnen

Finanzierung | Recht | Steuern

Nicht für alles zuständig
Steuern sparen mit
dem Zweifamilienhaus
Pfusch und Murks
Achtung Steuerfalle
Mauerspecht im
Wohngebiet
Kein Erotikshop im
Wohngebiet
Vorsicht bei Mietver-
trägen unter Angehörigen

Mieten | Pacht | Verwaltung

Gerichtliche Vertretung
durch Verwalter
Nutzungsentschädigung
für unzulässigen
Dachgeschossausbau
Mieter muss neue
Schließzylinder zahlen
Nachbars Efeu
Vermieterpfandrecht
Sohlen statt Socken

Zahlen | Preise | Neues

Experten rechnen mit
Wohnungsknappheit
Schenkung mit Rück-
übertragungsanspruch
Schutz vor Radon
Bausparen auch für
Senioren attraktiv

Rückwirkende
Gesetzesänderung
beim Erbbaurecht?

Eigenheim im Plus

Sohlen statt Socken

Ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Siegburg dürfte vor allem Vermieter freuen. Es ging um die Frage, wer für die Herrichtung eines Parkettfußbodens zahlen muss. Der war durch Gäste des Mieter-Ehepaares arg lädiert worden. Die Amtsrichter entschieden (Az.: 4 C 53/01): Die Gastgeber müssen für die Schäden gerade stehen, zumal man in unserem Kulturkreis von keinem Gast verlangen könne, sich vor Betreten der Wohnung die Schuhe auszuziehen. Wer als Mieter teure Ausbesserungen am Parkett auf eigene Kosten vermeiden möchte, sollte entweder mit seinen Gästen reden, damit diese nur ganz vorsichtig auftreten, oder aber den Besuch auffordern, nur Schuhwerk mit glatter Sohle und ohne Profil anzuziehen.


© Grabener Verlag · Kiel · 2005 | Impressum