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Vermieterpfandrecht
Zahlt ein Mieter konsequent nicht, kann der Vermieter sein Pfandrecht am Eigentum des Mieters geltend machen. Dieses Pfandrecht entsteht kraft Gesetzes durch das „Einbringen“ der Sachen in die Mietwohnung. Es erlischt, wenn die Gegenstände aus der Wohnung dauerhaft entfernt werden. Wenn der Mieter Möbel oder Wertgegenstände beim Auszug aus der Wohnung geschafft hat, hat der Vermieter einen Anspruch auf Herausgabe zur Begleichung der Mietschulden. Dies kann per einstweiliger Verfügung durchgesetzt werden. Vermieter müssen allerdings beachten, dass einen Monat nach dem Herausschaffen der Möbel aus der Wohnung das Pfandrecht erlischt, wenn der Anspruch nicht bei Gericht geltend gemacht wird (OLG Rostock, Az. 3 U 68/04).
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