Ausgabe: Sommer 2005

Allgemeiner Immobilienmarkt

Berliner Eigentums-
wohnungen stiegen im
Preis um 24,8%
Bevölkerungsprognosen
lagen oft zu niedrig
Wohnimmobilien erweisen
sich als wertstabil
Werte international spitze
Traumzins-Ära hält an
Ein Drittel fürs Wohnen

Finanzierung | Recht | Steuern

Nicht für alles zuständig
Steuern sparen mit
dem Zweifamilienhaus
Pfusch und Murks
Achtung Steuerfalle
Mauerspecht im
Wohngebiet
Kein Erotikshop im
Wohngebiet
Vorsicht bei Mietver-
trägen unter Angehörigen

Mieten | Pacht | Verwaltung

Gerichtliche Vertretung
durch Verwalter
Nutzungsentschädigung
für unzulässigen
Dachgeschossausbau
Mieter muss neue
Schließzylinder zahlen
Nachbars Efeu
Vermieterpfandrecht
Sohlen statt Socken

Zahlen | Preise | Neues

Experten rechnen mit
Wohnungsknappheit
Schenkung mit Rück-
übertragungsanspruch
Schutz vor Radon
Bausparen auch für
Senioren attraktiv

Rückwirkende
Gesetzesänderung
beim Erbbaurecht?

Eigenheim im Plus

Nachbars Efeu

Über Efeu sind die Meinungen geteilt. Zwar ist er schön anzusehen, aber seine Entfernung ist aufwändig. Eine Fassade kann darunter leiden. Zwei Münchner Wohnungseigentümergemeinschaften gerieten in Streit, weil Efeu aufs Nachbarhaus übergegriffen hatte. Zunächst hatten die Nachbarn nichts dagegen einzuwenden. Als aber nebenan bei einer Fassadenrenovierung der Efeu samt Wurzeln abgerissen wurde, starb auch der Efeu am Nachbarhaus ab. Und toter Efeu ist nicht mehr schön anzusehen. Das Amtsgericht München (Az.: 273 C 17038/02) verurteilte die Urheber des Pflanzenwuchses dazu, die Kosten für die Entfernung der Reste am Nachbarhaus zu tragen. Die jahrelange Duldung des grünen Efeus bedeute nicht, dass der abgestorbene Efeu akzeptiert werden müsse. Das Gericht entschied weiter, dass die Nachbarn eine Firma beauftragen durften: Für sie sei es unzumutbar, selbst auf die Leiter zu steigen.


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