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Nachbars Efeu
Über Efeu sind die Meinungen geteilt. Zwar ist er schön anzusehen, aber seine Entfernung ist aufwändig. Eine Fassade kann darunter leiden. Zwei Münchner Wohnungseigentümergemeinschaften gerieten in Streit, weil Efeu aufs Nachbarhaus übergegriffen hatte. Zunächst hatten die Nachbarn nichts dagegen einzuwenden. Als aber nebenan bei einer Fassadenrenovierung der Efeu samt Wurzeln abgerissen wurde, starb auch der Efeu am Nachbarhaus ab. Und toter Efeu ist nicht mehr schön anzusehen. Das Amtsgericht München (Az.: 273 C 17038/02) verurteilte die Urheber des Pflanzenwuchses dazu, die Kosten für die Entfernung der Reste am Nachbarhaus zu tragen. Die jahrelange Duldung des grünen Efeus bedeute nicht, dass der abgestorbene Efeu akzeptiert werden müsse. Das Gericht entschied weiter, dass die Nachbarn eine Firma beauftragen durften: Für sie sei es unzumutbar, selbst auf die Leiter zu steigen.
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