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Mieter muss neue Schließzylinder zahlen
Das Amtsgericht entschied einen Fall, in dem es um den fahrlässigen Verlust von Türschlüsseln ging. Eine Mieterin hatte ihre Handtasche im abgeschlossenen Auto gelassen. Dies beobachtete ein Dieb, der den Wagen aufbrach und die Handtasche samt Haus- und Wohnungsschlüsseln mitgehen ließ. Der Vermieter ließ daher für 1.100 Euro alle Schließzylinder im Hauseingangsbereich auswechseln. Das Gericht hielt das Verhalten der Mieterin für fahrlässig, unabhängig davon, ob die Tasche auf dem Boden oder auf dem Sitz gelegen habe. Mit einem blitzschnellen Aufbrechen des Autos müsse jederzeit gerechnet werden. Die Mieterin musste dem Vermieter daher seine Auslagen ersetzen (AG Hohenschönhausen, 27.7.2004, Az. 5 C 348/03).
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