Ausgabe: Sommer 2005

Allgemeiner Immobilienmarkt

Berliner Eigentums-
wohnungen stiegen im
Preis um 24,8%
Bevölkerungsprognosen
lagen oft zu niedrig
Wohnimmobilien erweisen
sich als wertstabil
Werte international spitze
Traumzins-Ära hält an
Ein Drittel fürs Wohnen

Finanzierung | Recht | Steuern

Nicht für alles zuständig
Steuern sparen mit
dem Zweifamilienhaus
Pfusch und Murks
Achtung Steuerfalle
Mauerspecht im
Wohngebiet
Kein Erotikshop im
Wohngebiet
Vorsicht bei Mietver-
trägen unter Angehörigen

Mieten | Pacht | Verwaltung

Gerichtliche Vertretung
durch Verwalter
Nutzungsentschädigung
für unzulässigen
Dachgeschossausbau
Mieter muss neue
Schließzylinder zahlen
Nachbars Efeu
Vermieterpfandrecht
Sohlen statt Socken

Zahlen | Preise | Neues

Experten rechnen mit
Wohnungsknappheit
Schenkung mit Rück-
übertragungsanspruch
Schutz vor Radon
Bausparen auch für
Senioren attraktiv

Rückwirkende
Gesetzesänderung
beim Erbbaurecht?

Eigenheim im Plus

Mieter muss neue Schließzylinder zahlen

Das Amtsgericht entschied einen Fall, in dem es um den fahrlässigen Verlust von Türschlüsseln ging. Eine Mieterin hatte ihre Handtasche im abgeschlossenen Auto gelassen. Dies beobachtete ein Dieb, der den Wagen aufbrach und die Handtasche samt Haus- und Wohnungsschlüsseln mitgehen ließ. Der Vermieter ließ daher für 1.100 Euro alle Schließzylinder im Hauseingangsbereich auswechseln. Das Gericht hielt das Verhalten der Mieterin für fahrlässig, unabhängig davon, ob die Tasche auf dem Boden oder auf dem Sitz gelegen habe. Mit einem blitzschnellen Aufbrechen des Autos müsse jederzeit gerechnet werden. Die Mieterin musste dem Vermieter daher seine Auslagen ersetzen (AG Hohenschönhausen, 27.7.2004, Az. 5 C 348/03).


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