Ausgabe: Sommer 2005

Allgemeiner Immobilienmarkt

Berliner Eigentums-
wohnungen stiegen im
Preis um 24,8%
Bevölkerungsprognosen
lagen oft zu niedrig
Wohnimmobilien erweisen
sich als wertstabil
Werte international spitze
Traumzins-Ära hält an
Ein Drittel fürs Wohnen

Finanzierung | Recht | Steuern

Nicht für alles zuständig
Steuern sparen mit
dem Zweifamilienhaus
Pfusch und Murks
Achtung Steuerfalle
Mauerspecht im
Wohngebiet
Kein Erotikshop im
Wohngebiet
Vorsicht bei Mietver-
trägen unter Angehörigen

Mieten | Pacht | Verwaltung

Gerichtliche Vertretung
durch Verwalter
Nutzungsentschädigung
für unzulässigen
Dachgeschossausbau
Mieter muss neue
Schließzylinder zahlen
Nachbars Efeu
Vermieterpfandrecht
Sohlen statt Socken

Zahlen | Preise | Neues

Experten rechnen mit
Wohnungsknappheit
Schenkung mit Rück-
übertragungsanspruch
Schutz vor Radon
Bausparen auch für
Senioren attraktiv

Rückwirkende
Gesetzesänderung
beim Erbbaurecht?

Eigenheim im Plus

Gerichtliche Vertretung durch Verwalter

Ein Verwalter kann die Eigentümergemeinschaft vor Gericht vertreten. In einer Eigentümergemeinschaft war es zum Streit um offene Wohngeldbeträge und die Verrechnung von Guthaben aus einer Jahresabrechnung – mit einer Sonderumlage und Rückständen aus einer anderen Jahresabrechnung – gekommen. Ein Eigentümer focht den Versammlungsbeschluss an. Die Verwalterin vertrat die Eigentümerversammlung erfolgreich im Prozess. Das Berliner Kammergericht wies im Urteil darauf hin, dass nur im Falle einer Inte-ressenkollision die Vertretungsmacht des Verwalters eingeschränkt ist. Freilich müsse der Verwalter die Eigentümer informieren und ihnen auf Wunsch auch die Möglichkeit geben, sich am Gerichtsverfahren selbst zu beteiligen (KG Berlin, Urt. v. 25.2.2004, Az. 24 W 285/01). Dies sei hier geschehen.


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