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Gerichtliche Vertretung durch Verwalter
Ein Verwalter kann die Eigentümergemeinschaft vor Gericht vertreten. In einer Eigentümergemeinschaft war es zum Streit um offene Wohngeldbeträge und die Verrechnung von Guthaben aus einer Jahresabrechnung mit einer Sonderumlage und Rückständen aus einer anderen Jahresabrechnung gekommen. Ein Eigentümer focht den Versammlungsbeschluss an. Die Verwalterin vertrat die Eigentümerversammlung erfolgreich im Prozess. Das Berliner Kammergericht wies im Urteil darauf hin, dass nur im Falle einer Inte-ressenkollision die Vertretungsmacht des Verwalters eingeschränkt ist. Freilich müsse der Verwalter die Eigentümer informieren und ihnen auf Wunsch auch die Möglichkeit geben, sich am Gerichtsverfahren selbst zu beteiligen (KG Berlin, Urt. v. 25.2.2004, Az. 24 W 285/01). Dies sei hier geschehen.

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