Ausgabe: Sommer 2005

Allgemeiner Immobilienmarkt

Berliner Eigentums-
wohnungen stiegen im
Preis um 24,8%
Bevölkerungsprognosen
lagen oft zu niedrig
Wohnimmobilien erweisen
sich als wertstabil
Werte international spitze
Traumzins-Ära hält an
Ein Drittel fürs Wohnen

Finanzierung | Recht | Steuern

Nicht für alles zuständig
Steuern sparen mit
dem Zweifamilienhaus
Pfusch und Murks
Achtung Steuerfalle
Mauerspecht im
Wohngebiet
Kein Erotikshop im
Wohngebiet
Vorsicht bei Mietver-
trägen unter Angehörigen

Mieten | Pacht | Verwaltung

Gerichtliche Vertretung
durch Verwalter
Nutzungsentschädigung
für unzulässigen
Dachgeschossausbau
Mieter muss neue
Schließzylinder zahlen
Nachbars Efeu
Vermieterpfandrecht
Sohlen statt Socken

Zahlen | Preise | Neues

Experten rechnen mit
Wohnungsknappheit
Schenkung mit Rück-
übertragungsanspruch
Schutz vor Radon
Bausparen auch für
Senioren attraktiv

Rückwirkende
Gesetzesänderung
beim Erbbaurecht?

Eigenheim im Plus

Vorsicht bei Mietverträgen unter Angehörigen

Mietverträge unter Angehörigen sind eine bewährte Steueroase, sofern die rechtlichen Vereinbarungen korrekt getroffen werden. Dies bedeutet in der Regel: wie unter Fremden. Mit die wichtigste Vorgabe ist, dass die vereinbarte Miete eine bestimmte Mindestgrenze nicht unterschreitet. Diese Mindestgrenze liegt seit Jahresbeginn bei 75% des ortsüblichen Mietniveaus (zuvor 50%). Die Oberfinanzdirektion Düsseldorf (Az.: S 2253 A – St 314) hat dazu jetzt diese Kernaussage ergänzt: Falls die vertraglich vereinbarte Miete zu gering ist und deshalb den rechtlichen Vorgaben nicht entspricht, darf das zuständige Finanzamt den Werbungskostenabzug im Zusammenhang mit dem Mietobjekt streichen oder zumindest begrenzen. Dies ist selbst dann möglich, wenn die Miete aus vertraglichen oder sonstigen rechtlichen Gründen nicht angehoben werden darf.


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