Ausgabe: Sommer 2005

Allgemeiner Immobilienmarkt

Berliner Eigentums-
wohnungen stiegen im
Preis um 24,8%
Bevölkerungsprognosen
lagen oft zu niedrig
Wohnimmobilien erweisen
sich als wertstabil
Werte international spitze
Traumzins-Ära hält an
Ein Drittel fürs Wohnen

Finanzierung | Recht | Steuern

Nicht für alles zuständig
Steuern sparen mit
dem Zweifamilienhaus
Pfusch und Murks
Achtung Steuerfalle
Mauerspecht im
Wohngebiet
Kein Erotikshop im
Wohngebiet
Vorsicht bei Mietver-
trägen unter Angehörigen

Mieten | Pacht | Verwaltung

Gerichtliche Vertretung
durch Verwalter
Nutzungsentschädigung
für unzulässigen
Dachgeschossausbau
Mieter muss neue
Schließzylinder zahlen
Nachbars Efeu
Vermieterpfandrecht
Sohlen statt Socken

Zahlen | Preise | Neues

Experten rechnen mit
Wohnungsknappheit
Schenkung mit Rück-
übertragungsanspruch
Schutz vor Radon
Bausparen auch für
Senioren attraktiv

Rückwirkende
Gesetzesänderung
beim Erbbaurecht?

Eigenheim im Plus

Mauerspecht im Wohngebiet

Eine eindeutige Regelung im Bebauungsplan heißt nicht unbedingt, dass man die Durchsetzung im Einzelfall einklagen kann. Dies musste ein Wohnungseigentümer in Rheinland-Pfalz feststellen. Ärger hatte eine 1,90 Meter hohe Mauer erregt, die ein Nachbar auf der Grundstücksgrenze errichtet hatte. Laut Bebauungsplan durften Mauern höchstens 1,20 Meter hoch sein.
Der Eigentümer verlangte von der Baubehörde die Durchsetzung des Bebauungsplans. Die Behörde stellte jedoch fest, dass im ganzen Wohngebiet überhöhte Mauern standen, die offensichtlich niemanden störten. „Im Interesse des Rechtsfriedens“ verzichtete sie auf Zwangsmaßnahmen.
Auch vor dem Verwaltungsgericht hatte der Mauergegner keinen Erfolg. Da er im ersten Stock wohnte, konnte das Gericht in der 1,90-Meter- Mauer keine Beeinträchtigung seiner Lebensqualität sehen. Es stehe im Ermessen der Behörde, auf die Durchsetzung des Bebauungsplanes um des lieben Friedens Willen auch einmal zu verzichten. Der Kläger könne allerdings immer noch den Zivilrechtsweg ausprobieren (Verwaltungsgericht Neustadt, 24.01.2005, Az.: 3 K 1142/04.NW).


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