Ausgabe: Sommer 2005

Allgemeiner Immobilienmarkt

Berliner Eigentums-
wohnungen stiegen im
Preis um 24,8%
Bevölkerungsprognosen
lagen oft zu niedrig
Wohnimmobilien erweisen
sich als wertstabil
Werte international spitze
Traumzins-Ära hält an
Ein Drittel fürs Wohnen

Finanzierung | Recht | Steuern

Nicht für alles zuständig
Steuern sparen mit
dem Zweifamilienhaus
Pfusch und Murks
Achtung Steuerfalle
Mauerspecht im
Wohngebiet
Kein Erotikshop im
Wohngebiet
Vorsicht bei Mietver-
trägen unter Angehörigen

Mieten | Pacht | Verwaltung

Gerichtliche Vertretung
durch Verwalter
Nutzungsentschädigung
für unzulässigen
Dachgeschossausbau
Mieter muss neue
Schließzylinder zahlen
Nachbars Efeu
Vermieterpfandrecht
Sohlen statt Socken

Zahlen | Preise | Neues

Experten rechnen mit
Wohnungsknappheit
Schenkung mit Rück-
übertragungsanspruch
Schutz vor Radon
Bausparen auch für
Senioren attraktiv

Rückwirkende
Gesetzesänderung
beim Erbbaurecht?

Eigenheim im Plus

Achtung Steuerfalle

Auch private Immobilieneigentümer müssen bisweilen den Zugriff des Finanzamts befürchten – und zwar dann, wenn gewerblicher Grundstückshandel unterstellt wird. Davon ist die Rede, wenn ein Eigentümer innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Objekte erwirbt und wieder verkauft. Strittig war lange die Frage, ob es sich bei einem Mehrfamilienhaus mit – naturgemäß – mehreren Wohnungen um ein einziges oder gleich mehrere Objekte handelt. Entwarnung kommt jetzt vom Finanzgericht Köln. Die Steuerrichter entschieden (Az.: 11 K 4063/03), dass die Finanzverwaltung ein Mehrfamilienhaus als ein einziges und nicht als mehrere Objekte werten muss.


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