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Pfusch und Murks
Bauherren, die bestimmte Arbeiten schwarz ausführen lassen, machen oft nur auf den ersten Blick ein gutes Geschäft. Denn Pfusch am Bau, der von den Schwarzarbeitern verursacht wurde, ist in der Regel ziemlich endgültig. So entschied auch das Oberlandesgericht Saarbrücken (Az.: 1 U 298/99-56).
Im vorliegenden Fall hatten die Schwarzarbeiter schlechte Arbeit abgeliefert. Der Bauherr verlangte entweder eine Nachbesserung oder die Erstattung des gezahlten Lohns. Beides kam für die OLG-Richter aus Saarbrücken nicht in Frage. Fazit: Wer schwarz für sich arbeiten lässt, muss Pfusch am Bau akzeptieren und eine erforderliche Nachbesserung aus eigener Tasche zahlen.
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