Ausgabe: Sommer 2005

Allgemeiner Immobilienmarkt

Berliner Eigentums-
wohnungen stiegen im
Preis um 24,8%
Bevölkerungsprognosen
lagen oft zu niedrig
Wohnimmobilien erweisen
sich als wertstabil
Werte international spitze
Traumzins-Ära hält an
Ein Drittel fürs Wohnen

Finanzierung | Recht | Steuern

Nicht für alles zuständig
Steuern sparen mit
dem Zweifamilienhaus
Pfusch und Murks
Achtung Steuerfalle
Mauerspecht im
Wohngebiet
Kein Erotikshop im
Wohngebiet
Vorsicht bei Mietver-
trägen unter Angehörigen

Mieten | Pacht | Verwaltung

Gerichtliche Vertretung
durch Verwalter
Nutzungsentschädigung
für unzulässigen
Dachgeschossausbau
Mieter muss neue
Schließzylinder zahlen
Nachbars Efeu
Vermieterpfandrecht
Sohlen statt Socken

Zahlen | Preise | Neues

Experten rechnen mit
Wohnungsknappheit
Schenkung mit Rück-
übertragungsanspruch
Schutz vor Radon
Bausparen auch für
Senioren attraktiv

Rückwirkende
Gesetzesänderung
beim Erbbaurecht?

Eigenheim im Plus

Pfusch und Murks

Bauherren, die bestimmte Arbeiten schwarz ausführen lassen, machen oft nur auf den ersten Blick ein gutes Geschäft. Denn Pfusch am Bau, der von den Schwarzarbeitern verursacht wurde, ist in der Regel ziemlich endgültig. So entschied auch das Oberlandesgericht Saarbrücken (Az.: 1 U 298/99-56).
Im vorliegenden Fall hatten die Schwarzarbeiter schlechte Arbeit abgeliefert. Der Bauherr verlangte entweder eine Nachbesserung oder die Erstattung des gezahlten Lohns. Beides kam für die OLG-Richter aus Saarbrücken nicht in Frage. Fazit: Wer schwarz für sich arbeiten lässt, muss Pfusch am Bau akzeptieren und eine erforderliche Nachbesserung aus eigener Tasche zahlen.

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