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Steuern sparen mit dem Zweifamilienhaus

Ein Zweifamilienhaus sorgt nicht nur für Steuervorteile, sondern macht flexibel: Es bietet Wohnraum für Großeltern, erwachsen gewordene Kinder oder schafft im Alter zusätzliche Mieteinnahmen.
Ein überaus positiver Erlass vom Bundesfinanzministerium (Az.: IV C 3 S 2211 36/04) kommt jetzt für Eigentümer, die ein Zwei- oder Mehrfamilienhaus teils vermieten und teils selbst nutzen. Folgen sie den Vorgaben, so winken erhebliche Steuerersparnisse: Die anteiligen Anschaffungskosten des vermieteten Teils einer Immobilie finanziert man ausschließlich mit Fremdkapital, etwa über ein Hypotheken-Darlehen. Eigenkapital wird darin nicht investiert. Stattdessen verwendet der Immobilien-Eigner dieses Eigenkapital ausschließlich für den selbstgenutzten Teil des Objekts. Grundsätzlich gilt, dass der Eigentümer eines Zwei- oder Mehrfamilienhauses Eigen- und Fremdkapital so aufteilen kann, dass daraus die höchstmöglichen Steuerersparnisse resultieren. So viel Flexibilität gab es bisher nicht. Denn oft verlangten die Finanzämter, dass eigenes und fremdes Geld entsprechend der Wohnraum-Anteile in der Immobilie aufgeteilt wird mit der Folge, dass daraus weniger Steuervorteile entstanden als eigentlich erhofft.
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