Ausgabe: Sommer 2005

Allgemeiner Immobilienmarkt

Berliner Eigentums-
wohnungen stiegen im
Preis um 24,8%
Bevölkerungsprognosen
lagen oft zu niedrig
Wohnimmobilien erweisen
sich als wertstabil
Werte international spitze
Traumzins-Ära hält an
Ein Drittel fürs Wohnen

Finanzierung | Recht | Steuern

Nicht für alles zuständig
Steuern sparen mit
dem Zweifamilienhaus
Pfusch und Murks
Achtung Steuerfalle
Mauerspecht im
Wohngebiet
Kein Erotikshop im
Wohngebiet
Vorsicht bei Mietver-
trägen unter Angehörigen

Mieten | Pacht | Verwaltung

Gerichtliche Vertretung
durch Verwalter
Nutzungsentschädigung
für unzulässigen
Dachgeschossausbau
Mieter muss neue
Schließzylinder zahlen
Nachbars Efeu
Vermieterpfandrecht
Sohlen statt Socken

Zahlen | Preise | Neues

Experten rechnen mit
Wohnungsknappheit
Schenkung mit Rück-
übertragungsanspruch
Schutz vor Radon
Bausparen auch für
Senioren attraktiv

Rückwirkende
Gesetzesänderung
beim Erbbaurecht?

Eigenheim im Plus

Nicht für alles zuständig

Hauseigentümer sind für fast alles verantwortlich, was auf ihrem Grund und Boden vor sich geht. Aber die nähere Umgebung außerhalb des eigenen Grundstücks entzieht sich möglichen Haftungspflichten, so lautet die Quint-essenz aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt (Az.: 1 U 195/98). Im vorliegenden Fall ging es um einen schlecht befestigten Weg, der am Grundstück eines Eigenheimers vorbeiführte. Ein Spaziergänger verletzte sich und wollte den Grundeigentümer zur Rechenschaft ziehen. Der verweigerte jedoch die Zahlung von Schmerzensgeld und ließ sich verklagen. Dort bekam er Recht. Die OLG-Richter sahen beim Eigenheimer keine Verantwortung für den schlechten Zustand des benachbarten Wegs. Deshalb wurde der Anspruch auf Schmerzensgeld abgewiesen.


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