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Nicht für alles zuständig
Hauseigentümer sind für fast alles verantwortlich, was auf ihrem Grund und Boden vor sich geht. Aber die nähere Umgebung außerhalb des eigenen Grundstücks entzieht sich möglichen Haftungspflichten, so lautet die Quint-essenz aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt (Az.: 1 U 195/98). Im vorliegenden Fall ging es um einen schlecht befestigten Weg, der am Grundstück eines Eigenheimers vorbeiführte. Ein Spaziergänger verletzte sich und wollte den Grundeigentümer zur Rechenschaft ziehen. Der verweigerte jedoch die Zahlung von Schmerzensgeld und ließ sich verklagen. Dort bekam er Recht. Die OLG-Richter sahen beim Eigenheimer keine Verantwortung für den schlechten Zustand des benachbarten Wegs. Deshalb wurde der Anspruch auf Schmerzensgeld abgewiesen.
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