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Günstige Grundstücke für Einheimische
Mit dem sogenannten Einheimischenmodell wollen Gemeinden ihren Bürgern den Eigenheimbau schmackhaft machen. Dabei veräußert die Gemeinde den Baugrund unter Marktwert. Der Haken: Oft wird vertraglich geregelt, dass der Käufer bei Wiederverkauf innerhalb von zehn Jahren den Differenzbetrag zwischen Verkehrswert und verbilligtem Kaufpreis an die Stadt nachzahlen muss. So war es auch bei den Käufern einer Doppelhaushälfte im Allgäu, die ihr Eigenheim nach dem Bau sofort verkauften und die Forderung der Gemeinde in Höhe von 11.768 Euro ablehnten. Vor dem Bundesgerichtshof war die Gemeinde erfolgreich: Die Richter sahen die Nachforderung als einziges Druckmittel an, mit dem die Gemeinde Verstöße gegen die Zehn-Jahres-Frist unterbinden könne. Die Klausel sei keine unangemessene Benachteiligung der Käufer (Az.V ZR 33/06, 13.10.2006).

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