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Bushaltestelle wichtiger als hohe Miete
Wer schon einmal in einer Wohnung mit „direktem Busanschluss“ gewohnt hat, weiß, was eine körperbedrohende Belästigung ist. Aber das Landgericht München I (Az. 6 O 19271/05) ist bei seiner Abwägung der verschiedenen Argumente zu dem Ergebnis gekommen, dass das allgemeine Interesse an einem funktionierenden öffentlichen Bussystem höher einzustufen ist, als der Wunsch eines Wohnungseigentümers, ohne Busanbindung mehr Miete zu erzielen. Dabei hatte dieser nachgewiesen, dass Busse im 10-Minutentakt vor seiner im Erdgeschoss liegenden Wohnung halten und starten.
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