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Mietwohnung muss nicht kindersicher sein
Vermieter müssen Mietwohnungen nicht bruch-sicher umbauen, bevor sie an Familien mit Kleinkindern vermieten. Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes hervor. Geklagt hatten Eltern, deren zweijährige Tochter beim Spielen die Glasscheibe einer Zimmertür durchbrochen und sich dabei verletzt hatte. Die Eltern waren der Ansicht, dass der Vermieter vor ihrem Einzug Sicherheitsglas hätte einbauen müssen. Das Gericht (16.5.2006, Az. VI ZR 189/05) wies die Schmerzensgeldklage jedoch ab: Nicht jeder möglichen Gefahr könne vorbeugend begegnet werden. Die Wohnung habe sich im Einklang mit den baurechtlichen Vorschriften befunden.
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