Ausgabe: Frühjahr 2007

Allgemeiner Immobilienmarkt

Das ändert sich 2007
Neues Baugesetzbuch
fördert die Innenstädte
Die aktuelle Zahl
Rund 1.262 Mrd. Euro

Energiesparen:
Attraktivere
Sanierungsförderung

Preise für Bauleistungen
steigen wieder

Finanzierung | Recht | Steuern

Eigenheim verschenken
und bleiben
Neue Dachdämmung
spart Heizkosten
und Energie
Schadenersatz gegen
Amtsschimmel
15 Jahre Passivhaus
Eigenes Grundstück
darf mit Video
überwacht werden
Immobilienkauf
zu „bekannten
Bedingungen“

Mieten | Pacht | Verwaltung

Wichtige Vertrags-
klauseln bei
Umsatzmiete
Neues Gesetz bringt
Vorteile für
Wohnungseigentümer
Kaution beim
Gewerbemietvertrag
Keller mit Sauna
Mietwohnung muss
nicht kindersicher sein
Bushaltestelle wichtiger
als hohe Miete

Zahlen | Preise | Neues

So wohnt man in
Schweden
Deutschland 2050:
Wohnungsbestand
verändert sich
Günstige Grundstücke
für Einheimische
Was ist eigentlich
ein BID?

"Zweite Miete"
steigt weite
r
Zunahme von
Siedlungs- und
Verkehrsflächen

Keller mit Sauna

In den Kellern einer Wohnanlage herrschte der übliche Betrieb: Eigentümer lagerten Autoreifen und Umzugskartons ein und räumten ihre Keller ordentlich auf. Für Irritationen sorgte das Auftreten eines fröhlichen Menschen, der lediglich mit einem Handtuch ausgestattet war. Der Verdacht der Nachbarn wurde schnell zur Gewissheit: Ein Eigentümer hatte in seinem Kellerabteil eine Trockensauna eingerichtet. Schnell kam es zum Prozess. Die Richter waren jedoch saunafreundlich eingestellt: Dass die Teilungserklärung von einem „Keller“ spreche, schließe eine Nutzung desselben als Sauna nicht aus – ebensowenig wie z. B. zum Musizieren. Wichtig sei nur, ob von der Nutzung Störungen der Mitbewohner ausgingen. Dampfen dürfe es in den restlichen Kellern nicht. Da der Saunafreund für geeignete Abdichtung gesorgt hatte, durfte er weiter im Keller schwitzen (OLG Frankfurt/M., Az.: 20 W 378/03).


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