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Kaution beim Gewerbemietvertrag
Die Regelung der Mietkaution ist eindeutig, wenn es um eine Mietwohnung geht. Die maximale Höhe liegt bei drei Monatsmieten ohne Einbeziehung separater Pauschalen oder Vorauszahlungen für Nebenkosten. Doch was gilt im Bereich der Gewerbemieten? Das OLG Brandenburg (Az. 3 U 78/06) stellt in einem Urteil fest: Die Höhe der zwischen den Parteien vereinbarten -Sicherheit ist frei aushandelbar und nach oben theoretisch nicht begrenzt. Nur wenn der Vermieter eine Kaution verlange, die in keinem Verhältnis zu seinem Sicherheitsinteresse stehe, kann die Vereinbarung unwirksam sein. Das war im gegebenen Fall nicht so die Richter hielten die siebenfache Miete als Sicherheit für angemessen.
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